Wählen Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz
Warum eine WEG-Beiräteversicherung?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) übernehmen Verwaltungsbeiräte wichtige Aufgaben. Sie prüfen Wirtschaftspläne, Jahresrechnungen und unterstützen bei wichtigen Entscheidungen. Doch was passiert, wenn ein Fehler übersehen wird und es zu kostspieligen Folgen kommt? Haftungsansprüche können auch ehrenamtliche Tätigkeiten betreffen. Unsere WEG-Beiräteversicherung bietet hier umfassenden Schutz.
Vorteile unserer WEG-Beiräteversicherung
- Umfassender Schutz: Versichert ist die Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen als Mitglied eines Verwaltungsbeirates gemäß § 29 Absatz 2 und 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
- Sondertarif ohne Begrenzung: Der Sondertarif gilt unabhängig von der Anzahl der Beitragsmitglieder. Die Prämien bleiben gleich, egal wie viele Personen versichert sind.
- 3 Jahre Vertragslaufzeit: Stabilität und Planungssicherheit mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren, inklusive 19% Versicherungssteuer.
Warum eine Versicherung für ehrenamtliche Verwaltungsbeiräte sinnvoll ist
Ein Verwalter kann Fehler machen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Erkennt der Beirat diesen Fehler nicht und gibt beispielsweise eine teure Sanierung versehentlich frei, kann es schnell zu Haftungsfällen kommen. Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder ist zwar ehrenamtlicher Natur, aber das schützt nicht vor Haftungsansprüchen. Mit unserer WEG-Beiräteversicherung können Sie souveräner agieren und müssen sich keine Gedanken mehr über mögliche Haftungsrisiken machen.
Beispiele aus der Praxis
- Unzureichende Prüfung der Jahresrechnung: Der Verwaltungsbeirat einer WEG prüft den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung nur unzureichend. Später stellt sich heraus, dass ein Handwerker einige Rechnungen doppelt gestellt hat. Die Eigentümer verlangen Schadensersatz vom Beirat.
- Fehlerhafte Maßnahme des Hausverwalters:** Nach Zustimmung zu einer Maßnahme des Hausverwalters erweist sich diese als fehlerhaft. Der Hausverwalter ist insolvent, und die WEG nimmt den Verwaltungsbeirat auf Schadensersatz in Anspruch.